Bitte
geben Sie hier den Grund ein:
Nach
Auswertung der Abfrage wird festgelegt, welche Betreuungszeiten auf Grund der
Anmeldezahlen tatsächlich eingerichtet werden können. Bis
zum 31.01. können Änderungswünsche zur Grundbetreuungszeit (13.00/15.00 Uhr)
gemeldet werden. Danach sind Anmeldungen bis 15.00 Uhr nur im Rahmen der freien
Plätze möglich. Änderungen zum Frühdienst können nur zum 1. eines Monats beantragt
werden. Eine Änderung der Betreuungszeit von 15.00 Uhr in 13.00 Uhr ist nach
dem 31.01 grundsätzlich nicht möglich. Bitte
lesen Sie die folgenden Hinweise und Gesetze sorgfältig durch: Wiederzulassung Infektionsschutzgesetz
Die
Daten werden ausschließlich zum Zweck der zentralen Verwaltung zur Planung der
Betreuungsplätze verwendet. Dazu werden die Daten an die jeweilige
Kindertageseinrichtung weitergegeben, die die Anfrage gerade bearbeitet. Über
die Weitergabe der Daten wird der Absender jeweils per E-Mail informiert. Zum
Zwecke der Ermittlung und der Erfüllung des Bedarfs an Plätzen in
Tageseinrichtungen werden die Daten der Samtgemeinde Uchte ebenfalls zur
Verfügung gestellt (§ 14 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder [KiTaG]).
Gegen die Speicherung der Daten kann Widerspruch bei der jeweils aktuell
bearbeitenden Institution eingelegt werden. Durch den Widerruf der Einwilligung
wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten
Verarbeitung nicht berührt. Die Betreuungsanfrage wird in diesem Fall jedoch
nicht weiterbearbeitet.